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dStar - Lizenzbestimmungen

1 Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand des Vertrages ist der Vertragsabschluss und Miete der Softwarelizenz für das Produkt dStar – der digitale Beurteilungssstern für Schulen. (nachfolgend jeweils „Software“ genannt) sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an der Software.

2 Überlassung der Software
2.1 Die b.media Webware GmbH wird den Lizenznehmer für die Nutzung von dStar registrieren und ihm die dafür notwendigen Zugangsdaten bzw. Log-In-Daten weitergeben.

3 Nutzungsrechte
3.1 Der Lizenznehmer erwirbt von der b.media Webware GmbH das einfache und zeitlich begrenzte Recht – der Vertragsabschluss erstreckt sich anfangs auf mindestens zwei Jahre und verlängert sich ohne Kündigung des Lizenznehmer (Kündigung mindestens drei Monate vor Verlängerung) automatisch um ein Jahr; die Software auf der in dem Vertragsangebot zu nutzen und die dafür erforderlichen Vervielfältigungen (Registration von Lehrern, Klassen und Schülern) vorzunehmen.
3.2 Der Weiterverkauf oder Weitervermietung an Dritte der Software ist nicht gestattet.

4 Einrichtungs- und Lizenzgebühren
4.1 Der Vertrag muss mindestens für zwei Jahre abgeschlossen werden. Für den Lizenznehmer fallen neben den Lizenzgebühren auch Einrichtungsgebühren an. Die Lizenzgebühren sind jeweils für ein Jahr im Vorhinein zu bezahlen. Ist der Lizenznehmer mit der offenen Zahlung im Rückstand, werden die offenen Rechnungen eingemahnt. Ist nach spätestens drei Wochen der Fälligkeit der offene Betrag inkl. Mahngebühr und Spesen nicht bezahlt, wird der Zugang seitens der Firma b.media Webware GmbH mit sofortiger Wirkung und ohne weitere Verständigung gesperrt.

5 Updates und Support
5.1 Updates stehen dem Lizenznehmer bei Vertragsaufrechterhaltung immer gratis zur Verfügung. Für technische Hilfe und Support wird bei Inanspruchnahme eine Gebühr verrechnet.
5.2 Updates werden auf der Website von dStar zur Verfügung gestellt bzw. veröffentlicht.

6 Pflichten und Obliegenheiten des Lizenznehmers
6.1 Der Lizenznehmer hat vor der Inbetriebnahme der Software, Sicherungskopien seines Datenbestandes anzufertigen. Während der Nutzung der Software ist regelmäßig eine Datensicherung vorzunehmen. Am Zentralserver der b.media Webware GmbH werden in regelmäßigen Abständen Komplettsicherungen durchgeführt. Für den Verlust des Datenbestandes des Lizenznehmers übernimmt die Firma b.media Webware GmbH keinerlei Haftung.
6.2 Der Lizenznehmer hat die Software in der Testphase zu untersuchen, insbesondere im Hinblick auf seine Funktionsfähigkeit. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich schriftlich mit einer Mängelbeschreibung gerügt werden.

7 Gewährleistung
7.1 Die b.media Webware GmbH gewährleistet, dass die Software nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach diesem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die b.media Webware GmbH ist im Falle von Mängeln zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung kann – soweit dem Lizenznehmer zumutbar – auch durch Bereitstellung eines Updates erfolgen. Gelingt die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist nicht, kann der Lizenznehmer die Herabsetzung der Lizenzgebühren verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten.
7.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit Abschluss dieses Vertrages.

8 Haftung
8.1 Bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die b.media Webware GmbH für jedes schuldhafte Handeln. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen haftet die b.media Webware GmbH nur für Arglist, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.2 Die Regelung der Ziffer 8.1 gilt für sämtliche Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sowie für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

9 Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1 Die Vertragsparteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Österreich.
9.2 Gerichtsstände für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag sind Klagenfurt.